Versicherungsrecht
Ein solcher Schaden ist versichert, wenn ein Sturmwind von mind. 75 km erreicht wird und in der Umgebung Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt. Bei grossen Ereignissen, wie «Lothar» 1999 oder «Burglind» 2018, ist die Versicherungsdeckung klar.
Beim Sturmereignis wie vom 21/22.Dezember 2023 (Sturmtief Pia) beim dem vor allem lokale Sturmböen für Schäden sorgten, ist das feststellen eines versicherten Ereignis eine Interpretationsfrage.
Ich habe den Eindruck erhalten, dass auch die Schadenhöhe, die Interpretation der Versicherung beeinflusst. Tatsache jedenfalls ist, dass anfänglich der entstandene Schaden als versichertes Ereignis taxiert wurde und als die gesamte Schadensumme bekannt war, wurde im März 2024 eine Entschädigung abgelehnt.
Unsere Gesetzgebung fördert solches Verhalten der Versicherungen. Liegt doch die Beweislast, dass ein Sturm am Schadenort die geforderten Werte erreicht, beim Versicherten.
Chronologie
Nach dem ablehnenden Entscheid haben wir Beweise gesammelt die einen Sturmwind belegen können. Von 10 Messtation in der Umgebung haben 8 Stationen Böenspitzen von über 75 km/h erreichet. Nur zwei Stationen waren unter dem Wert. Die Solothurner Gebäudeversicherung hat Sturmschäden in Kappel und Umgebung bestätigt.
Mit diesen Beweisen haben wir die Versicherung am 05. April 2024 gebeten ihren Entscheid zu revidieren.
Nach über 6 Wochen (!) am 16. Mai hat sich die Versicherung wieder gemeldet.
Sie hält nach wie vor an ihrer Sicht der Dinge fest, ist aber kulanterweise bereit, sich mit CHF 10'000 am Schaden zu beteiligen. Gleichzeitig teilt uns die Mobilar mit, dass der Beleuchtungsmasten ohnehin nicht versichert gewesen wäre.
Am 17. Mai haben wir uns mit einer Beschwerde an den Ombudsman der Privatversicherungen und der SUVA gewendet. Unsere Forderung war, dass die Mobiliar den entstanden Schaden als versichertes Ereignis anerkennt und die entsprechenden Leistungen erbringt.
Bereits am 03. Juni haben wir über die Ombudsstelle die Stellungnahme der Direktion Bern der Mobiliar erhalten. Sie halten an der Beurteilung fest, dass die Werte nicht erreicht wurden. Die Mobiliar ist sogar in der Lage die genauen Windgeschwindigkeiten am Schadenort zu errechnen. 71,2 km/h betrug die Geschwindigkeit gemäss Mobiliar. (3.8 km/h zu wenig (!))
Was den Beleuchtungsmasten betrifft, sagt die Mobiliar…… «bildet das Formular und die Inventarliste keinen integralen Bestandteil des Vertrages.»
Trotzdem ist die Mobiliar jetzt bereit, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, die Entschädigung auf CHF 20'000 zu verdoppeln.
Mein Kommentar zum Angebot
Das Ziel ist nicht erreicht. Die Versicherung weigert sich nach wie vor den entstandenen Schaden als versichertes Ereignis anzuerkennen. Der nächste Schritt wäre jetzt eine gerichtliche Auseinandersetzung. Die Chancen sind vorhanden, dass ein Gericht zu unseren Gunsten entscheiden wird. Ab jetzt müsste ein Anwalt unsere Interessen vertreten, ein Gutachten müsste erstellt werden und das alles kostet Zeit und Geld. Auch die Weisheit «Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei» ist ein weiteres Argument das Angebot anzunehmen.
Am 11. Juni habe ich der Ombudsstelle gemeldet, dass wir das Angebot annehmen.
Am 25. Juni habe ich die Entschädigungsvereinbarung unterzeichnet.
Am 28. Juni hat die Überweisung stattgefunden.
Mein persönliches Fazit zur Versicherung, die Mobiliar
Es ist für mich jetzt das zweite Mal, dass bei Schadenregulierungen die den Betrag von CHF 5'000 überschreiten, die Mobiliar alles andere als Kundenfreundlich ist.
Die Schadenabteilung der Generalagentur Solothurn verweigert das persönliche Gespräch. Ein Schadenexperte war nie vor Ort und einen «Runden-Tisch» an dem wir die Argumente austauschen hätten können, kam auch nicht zustande. Vielleicht hätte das zum selben Ergebnis geführt aber ohne Reputationsschaden für die Mobilar. Ich habe den Eindruck, dass der bedeuten höher sein wird als die eingesparten CHF 11'500.
In unserer Police steht unter «Servicepaket»: «Schadenerledigung vor Ort; Durch den Schadenservice der Generalagentur in ihrer Nähe: persönlich und unkompliziert.»
Meine persönliche Erfahrung sind durch das Gegenteil geprägt.
Dass uns die Mobilar am 16. Mai 2024 mitgeteilt hat, dass der Beleuchtungsmasten ohnehin nicht versichert gewesen wäre stösst bei mir auf absolutes Unverständnis.
Nach dem ich die Offerte des Elektrikers für den Ersatz der Beleuchtung eingereicht habe, wurde mir bestätigt, dass die Offerte in Ordnung sei und der Auftrag vergeben werden kann, nur für das Blachengestell möchte die Versicherung noch eine Konkurrenzofferte.
Auch beim Erneuern der Versicherung vor 10 Jahren wurde zusammen mit dem Versicherungsvertreter ein Inventar aufgenommen und bewertet. In diesem Inventar, dass für die Ermittlung der Versicherungssumme erstellt wurde, sind die Beleuchtungsmasten mit insgesamt CHF 24’000 enthalten. Also haben wir die letzten zehn Jahre auch die Prämie dafür bezahlt.
Ich habe den Eindruck, dass je nach Abteilung und Hierarchiestufe die Mobiliar unterschiedliche Beurteilungen macht. Was jetzt wirklich zutrifft weiss ich nicht. Jedenfalls ist das Vertrauen in ein solches Unternehmen, bei mir auf dem Nullpunkt.
Auf Grund meinen Erfahrungen werde ich die Mobiliar nicht weiterempfehlen und alle die einen Negativen entscheid erhalten haben ermutigen ich, sich zu wehren. Es kann sich lohnen.
In meiner Wahrnehmung ist die Werbeabteilung der Mobiliar professioneller unterwegs als die Schadenabteilung. Vielleicht ist das ein Geschäftsmodell des Unternehmens? Ich weiss es nicht. Ich habe jedenfalls den Eindruck, dass die Schere zwischen Werbeversprechen und Realität weit offen ist.
Andreas Coldebella
Juli 2024